Neue Datenschutzverordnung: Mit TMS Archiv und ePAYSLIP noch vor dem 25. Mai konform

Der Schutz der persönlichen Daten ist DIE wichtigste Basisleistung des TMS Archiv- und ePayslip-Portals. Seit der Markteinführung  unseres Angebotes legen wir höchsten Wert auf die strikte Einhaltung der Regeln und Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes BDSG.

Dieses Gesetz wird nun zum 25. Mai 2018 von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) abgelöst. Für unsere Kunden und Interessenten wird dieser Übergang allerdings ohne zusätzlichen Aufwand, sozusagen automatisch erledigt.

Die Services von Tec Media Services GmbH sind auch bei der Umsetzung der neuen Anforderungen durch die DSGVO zum 25. Mai 2018 einmal mehr ihrer  Zeit voraus.

Sowohl TMS Archiv und ePAYSLIP selbst als  auch das angebotene Zusatzmodul „Digitale Personalakte“ sind bereits heute schon DSGVO-konform.

Wie das möglich ist und welche spezifischen Maßnahmen TMS für die DSGVO-Anforderungen umgesetzt hat, zeigt die folgende Tabelle.

 

  DSGVO Anforderung TMS Services
1 Privacy by Design und by Default von IT-Systemen Voreingestelltes, entwicklungsseitig vorgesehenes Höchstmaß an Datenschutz
2 Recht auf Auskunft Mitarbeiter-Einsicht über Web-Portal
3 Recht auf Datenübertragung Datenexport auf USB-Stick
4 Recht auf Löschung (Vergessenwerden) Zweistufiges Löschkonzept
5 Auftragsverarbeitung Auftragsvertragsmuster nach neuestem Stand
6 Sicherheit der Datenvereinbarung Auftragsvertraglich im Detail festgelegt
7 Zertifizierung ISO-27001-Zertifizierung des Rechenzentrums

 

Wenn Sie weitere Fragen zu TMS Archiv, ePAYSLIP und unseren spezifischen Leistungen zum Datenschutz haben, können Sie uns jederzeit unter der Rufnummer 0421/6492269-0 oder per Mail unter info@tec-media-services.de erreichen.

Sprechen Sie uns gerne an!